Version 1.3 gültig ab 17. März 2025
- Der Lizenzgeber betreibt die bereitgestellte Plattform unter den Kriterien höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit hinsichtlich der Abonnementmodelle, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.
Ausfallzeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt, wenn der Lizenznehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn es sich um Standardausfallzeiten handelt, die in den Absätzen 4, 5 und 6 genannt sind. - Der Lizenznehmer hat das Recht, die vereinbarte monatliche Gebühr um maximal 2 % für jeden vollen Prozentpunkt zu reduzieren, der unter der zugesicherten Verfügbarkeit liegt. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
- Ausfallzeiten für Wartung, Service und Upgrades werden zwischen den Parteien explizit schriftlich im Voraus angekündigt, wenn diese von den in den Absätzen 4, 5 und 6 genannten Standardzeiten abweichen.
- Die Wartung des Simplifier erfolgt standardmäßig samstags von 20:00 bis 22:00 Uhr UTC (22:00 bis 00:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit). Abweichende oder zusätzlich notwendige Wartungsarbeiten müssen dem Lizenznehmer schriftlich, mindestens vier Wochen im Voraus, angekündigt werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenznehmers.
- Sicherheit und Zuverlässigkeit werden durch tägliche Patches der Simplifier-Anwendung zwischen 3:00 Uhr UTC bis 3:15 Uhr UTC, (5:00 Uhr bis 5:15 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit) gewährleistet – dies führt zu einer maximalen Ausfallzeit von 15 Minuten pro Tag.
- Updates und Upgrades, die den Prozess ändern, müssen dem Lizenznehmer schriftlich und vor der Implementierung angekündigt werden und bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
- Durch das Einreichen eines Notfall- oder kritischen Tickets wird stillschweigend die Zustimmung erteilt, die Systeme neu zu starten, bis das Problem behoben ist, ohne weitere Zustimmung des Lizenznehmers.
- In jeder verwalteten Simplifier Plattform werden automatisch zwei Benutzer für Simplifier angelegt – ein Support-Benutzer und ein Monitoring-Benutzer. Diese Benutzer müssen über einen lokalen Login verfügen, und das Passwort darf vom Lizenznehmer nicht geändert werden.











