Version 1.3 gültig ab 17. März 2025
- Der Lizenzgeber betreibt die zur Verfügung gestellte Plattform unter den Kriterien höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit in Bezug auf Abonnementmodelle, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.
Ausfallzeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt, wenn der Lizenznehmer dies ausdrücklich schriftlich vereinbart hat oder wenn es sich bei diesen Ausfallzeiten um in den Absätzen 4, 5 und 6 genannte Ausfallzeiten handelt. - Der Lizenznehmer hat das Recht, die vereinbarte monatliche Gebühr für jeden vollen Prozentpunkt, der die zugesicherte Verfügbarkeit unterschreitet, auf maximal 2 % zu reduzieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
- Ausfallzeiten für Wartung, Instandhaltung und Upgrades werden zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich angekündigt, wenn diese von den in den Absätzen 4, 5 und 6 genannten Verzugszeiten abweichen.
- Die Wartung des Simplifiers wird standardmäßig am Samstag von 20:00 bis 22:00 UTC (22:00 bis 00:00 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) durchgeführt. Abweichende oder zusätzlich notwendige Wartungen sind dem Lizenznehmer mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenznehmers.
- Sicherheit und Zuverlässigkeit werden durch tägliches Patchen der Simplifier-Anwendung zwischen 3:00 Uhr UTC und 3:15 Uhr UTC (5:00 Uhr bis 5:15 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) gewährleistet – dies führt zu einer maximalen Ausfallzeit von 15 Minuten pro Tag.
- Updates und Upgrades, die den Ablauf ändern, müssen dem Lizenznehmer schriftlich und vor der Implementierung angekündigt werden und bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
- Durch das Einreichen eines Notfall- oder kritischen Tickets wird implizit das OK gegeben, die Systeme ohne weitere Zustimmung des Lizenznehmers neu zu starten, bis das Problem behoben ist.
- In jeder verwalteten Simplifier-Plattform werden automatisch zwei Benutzer für Simplifier erstellt – ein Support-Benutzer und ein Monitoring-Benutzer. Diese Benutzer müssen über einen lokalen Benutzernamen verfügen und das Passwort darf vom Lizenznehmer nicht geändert werden.