Nutzungsbedingungen für Advanced Simplifier AI Cloud Services 2.1

Nutzungsbedingungen für Advanced Simplifier AI Cloud Services 2.1

Version 2.1 – gültig ab 30.09.2026

1. Einleitung

Diese Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) regeln den Erwerb und die Nutzung der Advanced Simplifier AI Cloud Services („Services“).

Unter den Services werden insbesondere folgende KI-Funktionalitäten verstanden:

  • die Nutzung künstlicher Intelligenz („KI“) für die Softwareentwicklung („Build AI“),
  • die Nutzung von KI innerhalb digitaler Geschäftsprozesse oder Anwendungen („Business AI“), einschließlich Textverarbeitung, Dokumentenverarbeitung, Generierung, Analyse, Klassifikation, Übersetzung und vergleichbarer Anwendungsfälle,
  • die Nutzung von KI über Simplifier Agents oder andere KI-gestützte Simplifier-Komponenten,
  • der Zugriff auf über Simplifier bereitgestellte KI-Modelle,
  • Sovereign AI Model Services,
  • sowie weitere KI-Funktionalitäten, die Simplifier künftig bereitstellt.

Die Services werden grundsätzlich nur bestehenden Simplifier-Lizenznehmern angeboten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der konkrete Leistungsumfang, unterstützte Modelle, Verbrauchseinheiten, Credits, Preismodelle, Nutzungsgrenzen, Vertragslaufzeiten sowie weitere dienstspezifische Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Subscription, Bestellung oder dem jeweiligen Angebot im Makers Club Marketplace.


2. Geltungsbereich und Änderungen

2.1 Fassung der Nutzungsbedingungen

Es gelten die Nutzungsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Abschlusses der jeweiligen Subscription gültigen Fassung, soweit sich aus diesen Nutzungsbedingungen nichts anderes ergibt.

2.2 Unternehmer

Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

2.3 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Services sowie die Voraussetzungen, unter denen Kunden diese Services verwenden dürfen. Sie gelten ebenfalls für Updates, Upgrades, Erweiterungen, Nachfolgeversionen und sonstige Änderungen der angebotenen Services, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.

„Subscription“ bezeichnet den jeweils dienstspezifischen Nutzungsvertrag über einen bestimmten Service. Soweit nachfolgend von „Nutzungsvertrag“ gesprochen wird, ist damit die jeweils einschlägige Subscription gemeint.

Im Rahmen des Nutzungsvertrages erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Services während der Vertragslaufzeit im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

2.4 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Simplifier ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Sachliche Gründe können insbesondere sein:

  • Änderungen gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen,
  • Änderungen der Rechtsprechung,
  • technologische Entwicklungen,
  • Sicherheitsanforderungen,
  • Änderungen von KI-Technologien oder technischer Infrastruktur,
  • organisatorische Anforderungen,
  • wesentliche Veränderungen der Marktbedingungen.

Wesentliche kommerzielle Bedingungen einer bestehenden Subscription mit fester Laufzeit, insbesondere die vereinbarte Vertragslaufzeit und die für die aktuelle Vertragsperiode geltenden Preise, werden durch Änderungen dieser Nutzungsbedingungen nicht zum Nachteil des Kunden verändert, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist. Preisänderungen erfolgen nach Maßgabe von Ziff. 4.14.

2.5 Verfahren bei Änderungen

Simplifier informiert den Kunden über geplante Änderungen der Nutzungsbedingungen mindestens 30 Kalendertage vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail oder über den Makers Club). Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens wird Simplifier in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

Widerspricht der Kunde, gilt die bisherige Fassung der Nutzungsbedingungen ausschließlich für die zum Zeitpunkt des Zugangs der Änderungsmitteilung bereits bestehenden Subscriptions fort; für danach neu abgeschlossene Subscriptions gelten die geänderten Nutzungsbedingungen. Simplifier ist berechtigt, eine bestehende Subscription zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, sofern die Fortführung unter den alten Bedingungen für Simplifier unzumutbar ist.

2.6 Zustimmung

Mit dem Erwerb oder der Nutzung eines Services stimmt der Kunde diesen Nutzungsbedingungen zu.

2.7 Kostenlose Services

Unentgeltliche Services werden freiwillig und zusätzlich bereitgestellt. Sie sind nicht geschuldeter Bestandteil der vertraglichen Hauptleistungspflichten von Simplifier. Soweit Services unentgeltlich bereitgestellt werden, ist Simplifier berechtigt, diese Services im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Hierüber informiert Simplifier den Kunden nach Möglichkeit vorab.

2.8 Geschäftsbedingungen des Kunden

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Simplifier ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.


3. Vertragsschluss

3.1 Registrierung

Soweit für den jeweiligen Service erforderlich, muss der Kunde zunächst ein Benutzerkonto im Simplifier Makers Club anlegen.

3.2 Anmeldung

Nach erfolgreicher Registrierung meldet sich der Kunde mit seinen Zugangsdaten im Makers Club an.

3.3 Subscription

Für jeden kostenpflichtigen Service ist eine entsprechende Subscription erforderlich.

Vor Abschluss der Subscription werden dem Kunden die maßgeblichen kommerziellen Bedingungen angezeigt oder anderweitig zugänglich gemacht. Dazu können insbesondere gehören:

  • Leistungsbeschreibung,
  • Abrechnungsmodell,
  • Credit- oder Verbrauchsmodell,
  • Preisstufen,
  • Usage Caps,
  • Abrechnungszeitraum,
  • Mindestvertragslaufzeit,
  • Verlängerungszeitraum,
  • Kündigungsbedingungen,
  • technische Einschränkungen.

3.4 Aktivierung

Nach erfolgreicher Durchführung aller erforderlichen Aktivierungsschritte kann der jeweilige Service genutzt werden. Soweit technisch erforderlich, ist eine Lizenzaktualisierung gemäß Ziff. 9 vorzunehmen.


4. Verbrauchsmessung, Credits und Abrechnung

4.1 Nutzungsabhängige Services

Services können auf Basis der tatsächlichen Nutzung abgerechnet werden. Die Nutzung kann insbesondere anhand folgender Einheiten gemessen werden:

  • Transaktionen,
  • Credits,
  • Tokens,
  • Requests,
  • Rechenleistung,
  • Dokumente,
  • generierte Inhalte,
  • Modellaufrufe,
  • oder andere dienstspezifische Verbrauchseinheiten.

Die jeweils geltende Messmethode wird vor Abschluss der Subscription beschrieben. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung eine bestimmte Einheit als abrechnungsrelevante Verbrauchseinheit festgelegt ist, erfolgt die Abrechnung auf dieser Grundlage.

4.2 Credits

Bestimmte Services verwenden Credits als technische Einheit zur Messung des KI-Verbrauchs. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung Credits als Verbrauchseinheit definiert sind, erfolgt die Abrechnung auf Basis von Credits. Andere in Ziff. 4.1 genannte Einheiten dienen nur der technischen Beschreibung der Nutzung, sofern sie nicht ausdrücklich als abrechnungsrelevante Einheit festgelegt werden.

Die Anzahl der verbrauchten Credits kann insbesondere von folgenden Faktoren abhängen:

  • verwendetem KI-Modell,
  • Größe des Inputs,
  • Größe des Outputs,
  • Kontextgröße,
  • Komplexität der Verarbeitung,
  • Art des verwendeten Agents,
  • Verarbeitungsdauer,
  • Dokument- oder Bildverarbeitung,
  • weiteren technischen Parametern.

Die konkrete Berechnung oder Verwendung von Credits ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Credits sind ausschließlich technische Nutzungseinheiten. Sie stellen kein Geld, kein E-Geld, keinen gespeicherten Geldwert und keinen sonstigen finanziellen Vermögenswert dar und können nicht gegen Geld eingelöst werden.

4.3 Metered Usage Subscription

Wird ein Service als Metered Usage Subscription angeboten, wird die tatsächliche Nutzung innerhalb jedes Abrechnungszeitraums gemessen und anhand des jeweils geltenden Preismodells abgerechnet. Dabei können insbesondere folgende Modelle zur Anwendung kommen:

  • Tiered Pricing,
  • Stairstep Pricing,
  • Unit Pricing,
  • enthaltene Nutzungskontingente,
  • Usage Caps,
  • oder Kombinationen daraus.

4.4 Stairstep Pricing

Soweit für einen Service ein Stairstep Pricing Modell gilt, bestimmt die höchste innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums erreichte Verbrauchsstufe den anzuwendenden Preis. Erreicht der Kunde die Schwelle zur nächsthöheren Preisstufe, gilt für diesen Abrechnungszeitraum der Preis dieser Stufe.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, wird der Rechnungsbetrag daher nicht durch Multiplikation jedes einzelnen Credits mit einem festen Einheitspreis berechnet. Die jeweils geltenden Verbrauchsschwellen und Preise ergeben sich aus der jeweiligen Servicebeschreibung oder Subscription.

4.5 Usage Caps

Soweit für einen Service ein maximaler monatlicher Rechnungsbetrag oder eine gedeckelte Preisstufe vorgesehen ist, führt eine darüber hinausgehende Nutzung innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums nicht zu einer weiteren Erhöhung des Rechnungsbetrags.

Ein Preis-Cap stellt jedoch nicht automatisch eine Garantie unbegrenzter technischer Kapazität dar. Etwaige technische Nutzungsgrenzen, Fair-Use-Regelungen oder Kapazitätsgrenzen werden gesondert in der jeweiligen Leistungsbeschreibung geregelt. Soweit mit Usage Caps technische Nutzungsbegrenzungen (z.B. Drosselung, Zurückweisung weiterer Requests) verbunden sind, werden Art, Umfang und Wirkungen dieser Begrenzungen in der jeweiligen Leistungsbeschreibung klar und verständlich beschrieben. Eine vollständige Sperrung des Services allein aufgrund des Erreichens eines Usage Caps erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

4.6 Initialer Subscription-Preis von 0,00 €

Wird bei einer Metered Usage Subscription ein initialer Preis von 0,00 € angezeigt, bedeutet dies, dass allein für die Aktivierung des Services keine feste Grundgebühr anfällt. Kosten entstehen erst, sobald abrechenbare Nutzung erfolgt und werden anhand des jeweils geltenden Nutzungs- und Preismodells berechnet.

Ein initialer Preis von 0,00 € bedeutet daher nicht, dass die spätere Nutzung des Services kostenlos ist.

4.7 Preise

Sämtliche Preise werden grundsätzlich in Euro (EUR) ausgewiesen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die jeweils geltenden Preise werden vor Abschluss der Subscription angezeigt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.8 Monatliche Abrechnung

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, werden nutzungsabhängige Services monatlich nachträglich auf Basis der im jeweiligen Abrechnungszeitraum gemessenen Nutzung abgerechnet.

4.9 Verbrauchsdaten

Die technischen Verbrauchs- und Messdaten von Simplifier bilden grundsätzlich die Grundlage für die Berechnung der abrechenbaren Nutzung. Weist der Kunde nachvollziehbar auf einen möglichen Messfehler hin, prüft Simplifier die entsprechenden Verbrauchsdaten und korrigiert gegebenenfalls eine fehlerhafte Abrechnung.

4.10 Elektronische Rechnungen

Rechnungen werden grundsätzlich ausschließlich elektronisch bereitgestellt, beispielsweise:

  • per E-Mail,
  • im Makers Club,
  • oder über ein anderes vereinbartes elektronisches Abrechnungssystem.

4.11 Rabatte und Promotions

Promotions, Rabatte oder kostenlos gewährte Credits sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht erstattungsfähig, nicht übertragbar und besitzen keinen Geldwert.

4.12 Zahlungsdaten

Der Kunde ist verpflichtet, korrekte und aktuelle Zahlungsinformationen bereitzustellen.

4.13 Zahlungsverzug und Sperrung

Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug und bleibt die Zahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung aus, ist Simplifier berechtigt, den Zugriff auf den betroffenen Service ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, bis die offenen Beträge vollständig beglichen sind. Simplifier wird den Kunden vor einer Sperrung unter Hinweis auf die drohende Maßnahme informieren, sofern nicht im Einzelfall eine sofortige Sperrung aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich ist.

4.14 Preisänderungen

Unbeschadet Ziff. 2.4/2.5 können Preisänderungen für einzelne Services gesondert vorgenommen werden. Preisänderungen werden grundsätzlich mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt.

Bei Subscriptions mit fester Mindestlaufzeit gelten Preisänderungen grundsätzlich erst ab Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist. Der Kunde ist berechtigt, eine Subscription, für die eine Preisänderung angekündigt wird, bis zum Ablauf der angekündigten Preisänderungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung außerordentlich zu kündigen. In der Änderungsmitteilung wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.


5. KI-Services

5.1 Art der KI-Services

Services können unter anderem folgende Technologien einsetzen:

  • Large Language Models,
  • Machine-Learning-Modelle,
  • generative KI,
  • Embedding-Modelle,
  • multimodale Modelle,
  • Bild- und Dokumentenmodelle,
  • oder andere KI-Technologien.

Diese Modelle können von Simplifier selbst oder durch von Simplifier beauftragte Technologieanbieter betrieben werden.

5.2 KI-generierte Ergebnisse, Halluzinationen und menschliche Prüfung

Der Kunde ist sich bewusst, dass KI-gestützte Systeme aufgrund ihrer statistischen und probabilistischen Funktionsweise fehlerhafte, unvollständige oder inhaltlich unzutreffende Ergebnisse („Halluzinationen“) erzeugen können. Dies betrifft insbesondere generierten Code, technische Empfehlungen und Dokumentationen.

Das Vorliegen solcher typischer KI-Eigenschaften begründet für sich genommen keinen Mangel des Services. Ansprüche des Kunden wegen technischer Mängel des Services bleiben unberührt und richten sich nach Ziff. 14.

5.3 Verantwortung des Kunden für Nutzung von KI-Ergebnissen, Eingabe- und Trainingsdaten

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm verwendeten Eingabe- und Trainingsdaten rechtmäßig erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, frei von Rechten Dritter verwendet werden dürfen oder die hierfür erforderlichen Rechte (z.B. Nutzungsrechte, Lizenzen, Zustimmungen) eingeholt sind, keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte verletzen, keine gesetzlichen Geheimhaltungspflichten, vertraglichen Verschwiegenheitspflichten oder regulatorischen Vorgaben verletzen.

„Eingabedaten“ sind alle Daten, Informationen und Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer im Rahmen der Nutzung der Services eingibt oder über Schnittstellen bereitstellt (z.B. Quellcode, Skripte, Konfigurationsdateien, Spezifikationen, Anforderungen, Testfälle, Dokumentationen).

„Trainingsdaten“ sind Eingabedaten, die nach vertraglicher Vereinbarung zur (Re-)Konfiguration, Anpassung oder Verbesserung der Advanced Simplifier AI Cloud Services genutzt werden dürfen (z.B. kundenspezifische Code-Basen, Projektdaten, Fehlerberichte, Telemetriedaten).

Soweit der Kunde Open-Source-Code oder sonstigen fremden Code als Eingabe- oder Trainingsdaten verwendet, stellt er sicher, dass die einschlägigen Open-Source-Lizenzen und sonstigen Lizenzbedingungen eingehalten werden, keine Pflichten ausgelöst werden, die den Betrieb oder die Lizenzierung der Plattform beeinträchtigen oder zu einer Offenlegung der Plattform oder ihrer Komponenten führen können (insbesondere „Copyleft-Effekte“), Lizenzhinweise, Copyright-Vermerke, Quelloffenlegungs- und Hinweispflichten in Bezug auf seine eigenen Produkte ordnungsgemäß erfüllt werden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Eignung und Richtigkeit von KI-generierten Ergebnissen im jeweiligen Anwendungsfall zu prüfen.

Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, ob eine menschliche Prüfung, Validierung oder Freigabe erforderlich ist, insbesondere bei wesentlichen Geschäftsentscheidungen, regulierten Prozessen, rechtlich relevanten Vorgängen, sicherheitskritischen Anwendungen oder Finanzprozessen. Simplifier übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen des Kunden, die ausschließlich oder überwiegend auf KI-generierten Ergebnissen beruhen. Dies gilt unbeschadet etwaiger Pflichten von Simplifier aus Ziff. 14.

Simplifier ist nicht verpflichtet, Eingabe- oder Trainingsdaten des Kunden auf rechtliche oder technische Zulässigkeit zu prüfen. Bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen ist Simplifier berechtigt, die Verarbeitung betroffener Daten zu sperren oder zu unterbinden.

5.4 Verantwortung des Kunden für Anwendungen

Der Kunde bleibt verantwortlich für Anwendungen, Workflows, Agents und Geschäftsprozesse, die mit Hilfe der Services erstellt oder betrieben werden.


6. Kundendaten und KI-Daten

6.1 Customer Content und Kundendaten

„Customer Content“ und sonstige vom Kunden im Rahmen der Services verarbeitete Daten („Kundendaten“) umfassen sämtliche Informationen, die vom Kunden oder in dessen Auftrag an einen Service übermittelt oder im Rahmen der Nutzung verarbeitet werden, insbesondere:

  • Prompts,
  • Dokumente,
  • Applikationsdaten,
  • Texte,
  • Anweisungen,
  • Bilder,
  • Dateien,
  • Workflow-Daten,
  • sonstige Informationen.

Der Kunde behält sämtliche ihm zustehenden Rechte an diesen Inhalten und Daten.

6.2 Rechte an Inhalten und Daten

Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung und Übermittlung der jeweiligen Inhalte und Daten verfügt.

6.3 Verwendung von Customer Content und Kundendaten

Customer Content und Kundendaten dürfen verarbeitet werden, soweit dies erforderlich ist, um:

  • den angeforderten Service bereitzustellen,
  • Ausgaben zu erzeugen,
  • den Service zu betreiben und abzusichern,
  • Nutzung zu messen,
  • Missbrauch zu erkennen,
  • vertragliche oder gesetzliche Pflichten zu erfüllen.

6.4 Verwendung von Customer Content für Modelltraining

Simplifier verwendet Customer Content ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung nicht zum Training oder zur Verbesserung allgemeiner KI-Modelle, die auch für andere Kunden oder öffentliche Nutzer bereitgestellt werden. Eine Verwendung von Customer Content zur Qualitätssicherung, Fehleranalyse, Missbrauchserkennung oder Sicherheit (z.B. Logging, Monitoring) bleibt zulässig, soweit dies zur Erbringung und Absicherung des Services erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

Soweit Simplifier Drittanbieter (z.B. KI-Modellanbieter, Infrastrukturprovider) einsetzt, schließt Simplifier mit diesen vertragliche Vereinbarungen, die die Nutzung von Customer Content für Trainingszwecke auf den vereinbarten Umfang beschränken und auf die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen der DSGVO und des AI Act hinwirken, soweit diese jeweils auf die Tätigkeit des Drittanbieters Anwendung finden. Diese Regelung begründet keine Garantie für eine vollumfängliche Compliance des Drittanbieters. Simplifier wird Drittanbieter nicht ermächtigen, Customer Content über den zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang hinaus zu eigenen Trainingszwecken zu verwenden, es sei denn, der Kunde hat einer solchen Nutzung zuvor ausdrücklich zugestimmt.

6.5 KI-Output

Soweit rechtlich möglich, erhebt Simplifier keinen Eigentumsanspruch auf KI-generierte Inhalte, die speziell als Reaktion auf Customer Content erzeugt wurden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob Rechte Dritter betroffen sein können.


7. Sovereign AI Model Services

7.1 Begriff und Leistungsumfang

Wird ein Service ausdrücklich als Sovereign AI Model Service bezeichnet, richtet sich der konkrete Leistungsumfang dieses souveränen Betriebsmodells ausschließlich nach der für den jeweiligen Service gültigen Leistungsbeschreibung und technischen Systemdokumentation. Die Leistungsbeschreibung und technische Systemdokumentation enthält die für den jeweiligen Service maßgeblichen Angaben insbesondere zu:

  • definierter Datenresidenz,
  • kontrollierter Infrastruktur,
  • privaten oder dedizierten Modellumgebungen,
  • eingeschränkter Datenübertragung,
  • definierten Modellanbietern und Unterauftragnehmern,
  • Verarbeitung innerhalb der EU,
  • kundenspezifisch isolierten Umgebungen,
  • Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Customer Content für Modelltraining.

Die technische Systemdokumentation wird nach Maßgabe von Ziff. 21 bereitgestellt.

7.2 Grenzen der Zusicherung

Die Bezeichnung „Sovereign“ umfasst ausschließlich die Merkmale, die für den jeweiligen Service in der Leistungsbeschreibung oder technischen Systemdokumentation ausdrücklich angegeben sind. Eine darüber hinausgehende allgemeine Garantie für alle denkbaren Aspekte digitaler Souveränität wird nicht übernommen, insbesondere nicht für:

  • eine bestimmte regulatorische Einstufung nach dem AI Act oder anderen Vorschriften,
  • das vollständige Ausschließen jeglicher Drittlandverarbeitung, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert ist,
  • die Einstufung der eingesetzten KI-Systeme als Nicht-Hochrisiko-Systeme.

7.3 Änderungen

Änderungen des souveränen Betriebsmodells sind nur im Rahmen der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung und der dort vorgesehenen Verfahren zulässig. Simplifier wird Änderungen, die die zugesicherten „Sovereign“-Merkmale wesentlich betreffen, rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitteilen.


8. KI-Modelle und technische Änderungen

8.1 Modellaktualisierungen

Simplifier kann KI-Modelle, Modellversionen, Routingmechanismen, Infrastruktur oder Modellanbieter aktualisieren.

8.2 Austausch von Modellen

Simplifier kann ein KI-Modell insbesondere aus folgenden Gründen ersetzen:

  • Sicherheit,
  • Verfügbarkeit,
  • Performance,
  • Compliance,
  • technische Kompatibilität,
  • Abkündigung eines Modells,
  • Sicherstellung des weiteren Betriebs.

Dabei wird Simplifier angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine wesentliche Verschlechterung der vertraglich vereinbarten Funktionalität zu vermeiden. Simplifier wird den Kunden über wesentliche Änderungen der eingesetzten KI-Modelle, die die vereinbarte Funktionalität erheblich beeinflussen können, in geeigneter Form informieren.

8.3 Vertraglich zugesicherte Modelle

Ist die Nutzung eines bestimmten KI-Modells ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung, gelten die hierzu in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegten Regelungen.


9. Technische Voraussetzungen

Die für den jeweiligen Service erforderliche Mindestversion von Simplifier ergibt sich aus der jeweiligen Produkt- oder Servicedokumentation.

Soweit technisch erforderlich, muss nach einem Update der Simplifier-Plattform oder bei Änderungen der Lizenz eine autorisierte Person des Kunden über die im Produkt vorgesehene Funktion „Refresh License“ die aktuelle Lizenz abrufen.

Für kostenpflichtige Services ist eine aktive Subscription erforderlich.


10. Verantwortung für das Benutzerkonto

Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und angemessene Maßnahmen zum Schutz des Accounts vor unbefugtem Zugriff zu treffen. Der Kunde ist grundsätzlich für Aktivitäten verantwortlich, die über sein Benutzerkonto vorgenommen werden, sofern er nicht nachweisen kann, dass ein Missbrauch ohne Verletzung seiner Sorgfaltspflichten erfolgt ist.


11. Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung und Sperrung

11.1 Dienstspezifische Vertragslaufzeit

Für jeden Service gilt eine dienstspezifische Mindestvertragslaufzeit. Die jeweils geltende Laufzeit wird in der Servicebeschreibung oder Subscription ausdrücklich angegeben.

11.2 Subscription mit definierten Abrechnungszyklen

Ist eine Vertragslaufzeit von 12 „Abrechnungszyklen“ („billing cycles“) angegeben, schließt der Kunde eine verbindliche Subscription über zwölf aufeinanderfolgende monatliche Abrechnungsperioden ab. Die Abrechnung erfolgt monatlich, die Subscription ist jedoch grundsätzlich erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündbar, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Kündigungsregelung vorgesehen ist.

11.3 Automatische Verlängerung

Ist für eine Subscription eine automatische Verlängerung vorgesehen, verlängert sich die Subscription nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils um den in der Servicebeschreibung genannten Verlängerungszeitraum, sofern der Kunde die Subscription nicht mit der dort angegebenen Frist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.

Wird keine abweichende Kündigungsfrist genannt, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit.

11.4 Form der Kündigung

Kündigungen von Subscriptions bedürfen der Textform und können insbesondere über die im Makers Club bereitgestellten Kündigungsfunktionen oder per E-Mail an die von Simplifier benannte Kontaktadresse erklärt werden.

11.5 Kündigung des Makers Club Accounts

Die Kündigung oder Löschung des Makers Club Accounts beendet bestehende Subscriptions nicht automatisch. Der Kunde bleibt zur Erfüllung der aus den jeweiligen Subscriptions resultierenden Pflichten, insbesondere zur Zahlung, bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit verpflichtet.

Für laufende Subscriptions gelten diese Nutzungsbedingungen auch nach Kündigung oder Löschung des Makers Club Accounts fort, bis die jeweilige Subscription beendet ist. Möchte der Kunde sämtliche Subscriptions beenden, hat er diese separat gemäß den jeweils geltenden Kündigungsregelungen zu kündigen.

11.6 Sperrung aus anderen Gründen

Diese Ziff. 11.6 findet ergänzend zu Ziff. 4.13 Anwendung. Simplifier kann den Zugriff auf einen Service vorübergehend sperren, sofern eine konkrete, objektiv nachvollziehbare Gefahr für die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Betrieb besteht oder ein wesentlicher, nicht nur unerheblicher Vertragsverstoß des Kunden vorliegt. Vor einer Sperrung wird Simplifier den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe abmahnen, sofern nicht ausnahmsweise eine sofortige Sperrung zur Abwehr einer akut drohenden Gefahr erforderlich ist, insbesondere bei begründetem Betrugsverdacht, unautorisierter Nutzung, erheblichen Sicherheitsrisiken, rechtswidriger Nutzung oder erheblicher Gefährdung von Simplifier- oder Drittsystemen.

Simplifier wird die Sperrung auf den zur Gefahrenabwehr erforderlichen Umfang beschränken und den Kunden über Grund und voraussichtliche Dauer der Sperrung informieren.

11.7 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


12. Zulässige Nutzung

Der Kunde darf die Services nicht nutzen:

  • zu rechtswidrigen Zwecken,
  • zur Verletzung von Rechten Dritter,
  • zur Verbreitung von Schadsoftware,
  • zur Umgehung von Sicherheits- oder Abrechnungsmechanismen,
  • zum unbefugten Zugriff auf Systeme,
  • zur vorsätzlichen Beeinträchtigung des Servicebetriebs,
  • für gesetzlich verbotene Anwendungsfälle.

Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob für seinen konkreten KI-Anwendungsfall zusätzliche regulatorische Anforderungen gelten.


13. Verfügbarkeit

Ziff. 13 gilt für entgeltliche Services.

Ohne gesondert vereinbartes Service Level Agreement schuldet Simplifier keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Services. Simplifier erbringt die Services im Rahmen der branchenüblichen technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten mit dem Ziel einer hohen Verfügbarkeit, kann jedoch insbesondere kurzfristige oder vorübergehende Unterbrechungen nicht ausschließen.

Vorübergehende Unterbrechungen oder Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

  • Wartungsarbeiten,
  • Updates,
  • Sicherheitsmaßnahmen,
  • Netzwerkprobleme,
  • Infrastrukturstörungen,
  • Ausfälle von Modellanbietern,
  • sonstige Umstände außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von Simplifier.

Planbare Wartungsarbeiten, die voraussichtlich zu einer nicht nur kurzzeitigen Unterbrechung führen, werden dem Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt.

Technische Nutzungsbegrenzungen können sich aus dienstspezifischen Leistungsbeschreibungen ergeben.

Erst bei erheblichen, nicht nur kurzzeitigen Verfügbarkeitsstörungen, die den vertragsgemäßen Gebrauch wesentlich beeinträchtigen, bestehen Ansprüche des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften oder eines vereinbarten Service Level Agreements.


14. Haftung

Simplifier haftet unbeschränkt, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, insbesondere bei:

  • Vorsatz,
  • grober Fahrlässigkeit,
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • sonstigen zwingenden Haftungstatbeständen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Simplifier nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, der bei entgeltlichen Services regelmäßig den Betrag der vom Kunden für den jeweiligen Service im letzten Vertragsjahr gezahlten Vergütung nicht übersteigt. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Weitergehende zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.

Die probabilistische Natur KI-generierter Ergebnisse stellt für sich genommen keine Garantieverletzung dar, sofern Simplifier nicht ausdrücklich die Richtigkeit eines bestimmten KI-Outputs garantiert hat.

Die Haftung von Simplifier für Schäden, die ausschließlich auf typischen inhaltlichen Fehlern von KI-Ausgaben beruhen (z.B. fehlerhafte Einschätzungen, unzutreffende Analysen, variierende Antworten), ist – mit Ausnahme der Fälle zwingender Haftung und vorbehaltlich einer ausdrücklichen Garantie für einen bestimmten Output – ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von Simplifier für technische Mängel des Services (z.B. dauerhafte Nichtverfügbarkeit entgegen vereinbartem SLA, reproduzierbare Funktionsfehler), nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der vorstehenden Regelungen.

Der Kunde stellt Simplifier von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Services resultieren, soweit diese dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnen ist.


15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Würzburg. Erfüllungsort ist Würzburg, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


16. Datenschutz und KI-Compliance

16.1 Rollenverteilung

Der Kunde bleibt für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben in Bezug auf die von ihm veranlassten Datenverarbeitungen verantwortlich und ist insbesondere Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten in seinen eigenen Anwendungen, Workflows und Geschäftsprozessen.

Soweit Simplifier personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO.

16.2 Auftragsverarbeitung und Unterauftragnehmer

Vor Beginn einer entsprechenden Verarbeitung schließen Simplifier und der Kunde einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der insbesondere die Gegenstände der Verarbeitung, die Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen, die Pflichten und Rechte des Kunden, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Zulässigkeit des Einsatzes von Unterauftragnehmern regelt.

Simplifier kann Dienstleister und Unterauftragnehmer einsetzen, soweit dies für die Bereitstellung der Services erforderlich ist und die gesetzlichen Anforderungen – insbesondere nach DSGVO – eingehalten werden. Die jeweils aktuelle Liste wesentlicher Unterauftragnehmer wird dem Kunden auf geeignete Weise zugänglich gemacht.

16.3 KI-bezogene Compliance

Je nach Einsatzszenario können für die Nutzung der Services zusätzliche regulatorische Anforderungen gelten (z.B. nach dem AI Act, Branchenregelungen oder berufsrechtlichen Vorschriften). Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob sein konkreter KI-Anwendungsfall entsprechenden Anforderungen unterliegt und diese einzuhalten.

Simplifier stellt dem Kunden die im Rahmen der jeweiligen Services vorhandenen Informationen zu den eingesetzten KI-Technologien, deren Einsatzzweck und bekannten Beschränkungen in geeigneter Form zur Verfügung, um dem Kunden eine eigene Risiko- und Compliance-Bewertung zu ermöglichen. Eine darüber hinausgehende Beratung oder Verantwortung für die Einhaltung kundenspezifischer regulatorischer Vorgaben übernimmt Simplifier nicht.

Für Hochrisiko-KI-Szenarien nach dem AI Act gelten ergänzend die besonderen Regelungen in Ziff. 20.


17. Kontakt

Bei Fragen zu den Services kann sich der Kunde über das Simplifier Support Portal oder die im Makers Club genannten Kontaktmöglichkeiten an Simplifier wenden.


18. Datenportabilität und Vertragsbeendigung

18.1 Datenrückgabe und Exportmöglichkeiten

Nach Beendigung der jeweiligen Subscription ist der Kunde berechtigt, während eines Zeitraums von 30 Kalendertagen seine im Rahmen des Services gespeicherten Customer Content und sonstigen Kundendaten (insbesondere, soweit im System vorgehalten, sowie dienstspezifische Konfigurationsdaten) über die dafür vorgesehenen Export- bzw. Schnittstellenfunktionen in einem marktüblichen, strukturierten Datenformat (z.B. CSV oder JSON) für tabellarische/strukturierte Daten bzw. in einem üblichen Dokumentenformat (z.B. PDF, DOCX) für Dokumenteninhalte abzurufen, soweit dies technisch vorgesehen und dem jeweiligen Service zugeordnet ist.

Ein Anspruch auf Bereitstellung proprietärer Systemdaten, interner Protokolle, Log- oder Metadaten, die ausschließlich dem Betrieb und der Sicherheit der Plattform dienen, besteht nicht.

18.2 Löschung von Kundendaten

Nach Ablauf des in Ziff. 18.1 genannten Zeitraums ist Simplifier berechtigt, verbleibende Kundendaten aus dem produktiven System zu löschen oder zu anonymisieren, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen (z.B. Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung, Abwehr von Ansprüchen) dem nicht entgegenstehen.

Dies umfasst produktive Kundendaten. Protokoll-, Log- und Sicherungsdaten werden im Rahmen der jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen und Löschkonzepte von Simplifier gelöscht oder anonymisiert.

Soweit Simplifier personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten ergänzend die Regelungen des jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrags zur Löschung und Datenrückgabe.

18.3 Exit aus Sovereign AI Model Services

Für ausdrücklich als Sovereign AI Model Services angebotene Leistungen können im jeweiligen Servicevertrag oder der Leistungsbeschreibung zusätzliche Exit-Regelungen vorgesehen werden, insbesondere zur Fortführung oder Stilllegung dedizierter Modellumgebungen, zur Datenmigration in andere Infrastrukturen sowie zur Behandlung kundenspezifisch isolierter Umgebungen.

Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten auch für Sovereign AI Model Services die vorstehenden Regelungen zur Datenportabilität und Löschung.

18.4 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Exit-Prozesses in angemessenem Umfang mitzuwirken, insbesondere durch rechtzeitige Nutzung der Exportfunktionen, Überprüfung der Vollständigkeit der übertragenen Daten sowie Anpassung eigener Systeme an die bereitgestellten Datenformate. Ein darüber hinausgehender technischer Anpassungs- oder Integrationsaufwand von Simplifier ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.


19. Audit- und Informationsrechte des Kunden

19.1 Grundsatz

Soweit der Kunde aufgrund gesetzlicher Vorgaben (insbesondere nach DSGVO, AI Act oder branchenspezifischen Compliance-Anforderungen) oder eigener Compliance-Richtlinien verpflichtet ist, die Einhaltung bestimmter Anforderungen durch Simplifier zu prüfen, räumt Simplifier dem Kunden in dem nachfolgend beschriebenen Umfang Audit- und Informationsrechte ein.

19.2 Art der Audit-Rechte

Audit-Rechte des Kunden werden grundsätzlich durch folgende Maßnahmen erfüllt:

  • Einsichtnahme in die jeweils aktuelle technische Systembeschreibung der eingesetzten KI-Systeme,
  • Bereitstellung von Informationen zu den getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, zu eingesetzten Unterauftragnehmern und Datenstandorten im Rahmen der Datenschutz- und Sicherheitsdokumentation,
  • Vorlage geeigneter Zertifizierungen oder Prüfberichte Dritter (z.B. ISO-Zertifizierungen, Audit-Reports von Rechenzentrumsbetreibern), soweit verfügbar.

19.3 Vor-Ort-Audits

Vor-Ort-Audits beim Anbieter oder seinen Unterauftragnehmern sind nur zulässig, wenn

  • zwingende gesetzliche Vorgaben des Kunden dies erfordern und
  • eine Prüfung auf Basis der in Ziff. 19.2 genannten Unterlagen und Informationen nicht ausreicht.

Vor-Ort-Audits sind mindestens 30 Kalendertage vor dem gewünschten Termin anzukündigen und mit Simplifier abzustimmen. Sie dürfen den laufenden Betrieb nicht unangemessen beeinträchtigen, sind auf den erforderlichen Prüfungsumfang zu begrenzen und unterliegen Vertraulichkeitsverpflichtungen.

Simplifier kann Audits durch den Kunden darauf beschränken, dass diese durch unabhängige Dritte (z.B. Wirtschaftsprüfer oder zertifizierte Auditoren) durchgeführt werden.

19.4 Kosten

Reguläre Informationsbereitstellung und Einsichtnahme in Standarddokumentationen sind mit der Vergütung abgegolten. Zusätzliche Audits, insbesondere Vor-Ort-Prüfungen, die über das übliche Maß von Compliance-Nachweisen in der jeweiligen Branche hinausgehen und vom Kunden veranlasst werden, werden vom Kunden vergütet, soweit Simplifier hierfür einen angemessenen Aufwand nachweist, sofern kein wesentlicher Pflichtverstoß von Simplifier Anlass des Audits ist. Ist Anlass des Audits ein vom Kunden substantiiert behaupteter wesentlicher Pflichtverstoß von Simplifier, trägt Simplifier die Kosten insoweit, als der Pflichtverstoß festgestellt wird. Die Kostentragung durch den Kunden lässt etwaige Ansprüche wegen festgestellter Pflichtverletzungen von Simplifier unberührt.

19.5 Schutz vertraulicher Informationen

Im Rahmen von Audits gewonnene Informationen über die Systeme und Prozesse von Simplifier gelten als vertraulich und dürfen nur für Zwecke der Compliance-Prüfung des Kunden verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn diese zur Prüfung beauftragt sind und ihrerseits einer angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.


20. AI-Act-Hochrisiko-Szenarien

20.1 Einstufung der KI-Systeme

Für bestimmte Services kann eine Einstufung nach dem AI Act als Hochrisiko-KI-System oder eine andere Risikoklassifizierung nach dem AI Act in Betracht kommen. Die jeweilige Einstufung hängt von der konkreten Zweckbestimmung und Nutzung des Systems durch den Kunden ab.

Simplifier stellt dem Kunden, soweit verfügbar, Hinweise zur typischen Risikoklassifizierung der von Simplifier bereitgestellten KI-Technologien in der technischen Systembeschreibung zur Verfügung. Eine verbindliche Einstufung für den konkreten Einsatz des Systems in den Geschäftsprozessen des Kunden obliegt dem Kunden.

20.2 Pflichten bei Hochrisiko-Einsatz

Setzt der Kunde einen Service als Bestandteil eines Hochrisiko-KI-Systems im Sinne des AI Act ein, ist er verpflichtet,

  • die einschlägigen regulatorischen Anforderungen des AI Act zu prüfen und einzuhalten,
  • die von Simplifier bereitgestellten Informationen zur technischen Funktionsweise, Leistungsfähigkeit und zu bekannten Einschränkungen des Systems in seine eigene Risiko- und Compliance-Bewertung einzubeziehen,
  • Simplifier darüber zu informieren, wenn ein vom Kunden konzipiertes System als Hochrisiko-KI-System eingestuft wird und der Service als wesentlicher Bestandteil (z.B. Kernkomponente des Entscheidungsprozesses) eingesetzt wird.

20.3 Unterstützung durch Simplifier

Simplifier unterstützt den Kunden im Rahmen der verfügbaren technischen und organisatorischen Informationen bei der Erfüllung der Transparenz- und Dokumentationsanforderungen des AI Act, insbesondere durch

  • Bereitstellung der technischen Systembeschreibung,
  • Informationen zu Art und Herkunft der eingesetzten Trainingsdaten, soweit verfügbar, rechtlich zulässig und nicht durch Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber Dritten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beschränkt,
  • Hinweise auf vorhandene Risikobewertungen, Validierungen und Leistungsmetriken.

Eine darüber hinausgehende rechtliche Beratung oder Übernahme der Verantwortung für die vollständige Einhaltung aller AI-Act-Pflichten des Kunden ist nicht geschuldet.

20.4 Verantwortungsteilung

Simplifier ist für die AI-Act-konforme Gestaltung und den Betrieb der von Simplifier selbst verantworteten KI-Module und -Infrastrukturen verantwortlich, soweit der AI Act dies vorsieht. Der Kunde bleibt verantwortlich für die AI-Act-konforme Konzeption, Implementierung und Nutzung seiner eigenen Anwendungen, Workflows und Geschäftsprozesse, in die die Services eingebunden werden.


21. Technische Systembeschreibung und KI-Dokumentation

21.1 Bereitstellung einer technischen Systembeschreibung

Für ausgewählte Services, insbesondere Sovereign AI Model Services oder sonstige KI-Einsatzszenarien mit erhöhten regulatorischen Anforderungen, stellt Simplifier dem Kunden eine technische Systembeschreibung des jeweils eingesetzten KI-Systems in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung als Anhang zur Verfügung. Diese Systembeschreibung ist Bestandteil der in Ziff. 7 genannten technischen Systemdokumentation. Die Systembeschreibung enthält insbesondere:

  • eine Beschreibung der Funktionalitäten und des Einsatzzwecks der KI-Anwendung,
  • Angaben zu Art und Herkunft der verwendeten Trainingsdaten, soweit verfügbar, rechtlich zulässig und nicht durch Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber Dritten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beschränkt,
  • Informationen zur Modellarchitektur und zur Systemlogik in dem Umfang, in dem dies ohne Offenlegung vertraulicher oder geschützter geschäftlicher Informationen möglich ist,
  • Hinweise auf vorhandene Risikobewertungen, Validierungen und etwaige Einschränkungen des Systems,
  • die verwendeten Metriken zur Leistungsbewertung,
  • bestehende Mechanismen zur Kontrolle und Überwachung des Systems durch Simplifier.

21.2 Aktualisierung

Simplifier ist verpflichtet, die technische Systembeschreibung bei relevanten Änderungen des KI-Systems in angemessenem Umfang zu aktualisieren und dem Kunden in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Offenlegung vertraulicher oder geschützter geschäftlicher Informationen (z.B. detaillierte Modellarchitektur, proprietäre Trainingsdaten) besteht nicht.

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